Viele mittelständische und große Unternehmen können mit strafrechtlich relevanten Sachverhalten konfrontiert werden – sei es als Geschädigte oder als Betroffene eines Bußgeldverfahrens infolge von Fehlverhalten von Mitarbeitern oder Leitungsorganen. Wir beraten unsere Mandanten auf allen Gebieten des Wirtschaftsstrafrechts sowohl präventiv als auch bei laufenden Straf- und Bußgeldverfahren.
Jede strafrechtliche Ermittlung kann zu falschen Ergebnissen führen und birgt immer auch die Gefahr, Rechte des Einzelnen irreversibel zu verletzen. Sie kann schwerwiegende berufliche, persönliche und finanzielle Folgen haben. Bei Ermittlungsbehörden, Polizei, Staatsanwaltschaft oder Strafgerichten sitzen auch nur Menschen, die wie wir alle bei ihrer Arbeit immer wieder Fehler machen. Diese Fehler decken wir als ihre Verteidigung kompromisslos auf.